Novelle der HOAI. Honorare für Gutachter nicht mehr geregelt

"Wer ein Wertgutachten in Auftrag gibt, zahlt dem Sachverständigen ein Honorar. Bislang war die Höhe des Honorars für solche Dienstleistungen in der HOAI – der Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung der Leistungen von Architekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren in Deutschland – geregelt. Am 18.08.2009 ist jedoch die 6. HOAI-Novelle in Kraft getreten. In dieser sind zum einen die Honorare für Architekten und Ingenieure in den maßgeblichen Tabellen pauschal um 10 Prozent angehoben worden. Doch noch eine weitere gewichtige Änderung enthält die Novelle: Die HOAI 2009 schreibt nur noch die Honorare für den Bereich Planung vor. Zuvor gab es in der alten Verordnung ebenfalls auch verbindliche Preisvorgaben auch für Berater- und Gutachterleistungen. In der neuen HOAI sind sie jedoch nicht mehr enthalten und geregelt. Somit können nun Sachverständige, die Immobilienbewertungen vornehmen, ihre Vergütungen für ihre Leistungen vollkommen frei aushandeln."

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Hier zum Vergleich die alte HOAI.


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