Ronald Bitter , Dipl.-Ing. Hochbau
geb.1956
verheiratet, 2 erwachsene Kinder
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1982 - 1986 Ingenieurstudium
1986 Hochbau-Diplom

1987 -1989 Planung und Bauleitung im Industriebau

seit 1989 Erstellung von Wertgutachten

laufende Fortbildungen
seit 1994 von der IHK Wiesbaden geprüfter
Ausbilder zum Kaufmann der Wohnungs-und Grundstückswirtschaft

Werkplanung von Wohnanlagen
Bauträgerplanung

1991-1998 Seminarleiter Gebäude-und Grundstücksbewertung
(Deutsches Immobilien Kolleg)

2002 - Gründung GH24 Investorenberatung
2006 - Due Dilligeance Prüfungen für institutionelle Anleger
2006 - Ankaufsberatung für Versicherungen, institutionelle Anleger

Referenzen



Definition Verkehrswert


Baugesetzbuch § 194 Verkehrswert:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d.h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall) zu bestimmen.

Der Verkehrswertsachverständige ist nicht dafür da, dem Markt mit unverständlichen Formeln vorzurechnen, was eine Immobilie kosten darf. Vielmehr soll er den Markt beobachten, kennen und und einen Wert ermitteln, der beim nächste Verkaufsfall tatsächlich final erzielt wird.

aus der Literatur:

"Nach Hauke Petersen ist es nicht die Aufgabe der Sachverständigen mit zum Teil ausgeklügelten Verfahren u. Methoden Werte zu errechnen, die - aus der Sicht der Fachleute möglicherweise zutreffend - für die zu bewertende Immobilie gezahlt werden dürfen. Zwar sind solche Berechnungen Petersen zufolge hochinteressant, jedoch haben sie nur bedingt etwas mit dem Verkehrswert zu tun, einem Preis, der sich an den Marktverhältnissen orientiert. Der Verkehrswert muss nicht verständlich, angemessen, richtig (im wirtschaftlichen oder bautechnischen Sinne), langfristig stabil etc. sein. Er soll einzig u. allein die Marktverhältnisse der zu bewertenden Immobilie zum betreffenden Zeitpunkt möglichst genau reflektieren. "

Ein Gutachter muss für jeden Bewertungsfall die beste Vermarktung verstehen und in seine Marktwertermittlung mit einbeziehen. Er muss die verschiedenen Anforderungskriterien möglicher Käufer kennen.

Waren vor einigen Jahren z.B. altgediente Wohnblocks aus den 50er oder den 60 ern ungeliebte KInder. Heute sieht die Sache anders aus:

Gerne und z.T. zu recht hohen Preisen werden diese Anlagen wegen der meist ordentlichen Lage und den grossen Grundstücken von den Erwerbern gründlich revitalisiert und sind die oftmals bessere Alternative zum teuren und risikoreichen Neubau in schlechteren Lagen.

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