PrivatgutachtenBewährte Richtlinien, belastbarer Wert Der Verkehrswert einer Immobilie
entspricht deren Martkwert. Wir befolgen bei der Wertermittlung die
geltenden Richtlinien. Das Resultat des Bewertungsverfahrens taxiert
belastbar den Verkehrswert des Objektes. Anhand von eigenen Beobachtungen, Recherchen
und von schriftlichen Unterlagen zur Immobilie wird das Objekt
hinsichtlich seiner wertbeeinflussenden Eigenschaften sowie vor dem
Hintergrund des jeweiligen Immobilienmarktes untersucht und bewertet.
Unsere Kunden erhalten ein ausführliches schriftliches Gutachten in dem
die relevanten Eigenschaften des Objektes beschrieben sind und die
Bewertungen begründet werden. Wir erstellen Ihnen tragfähige und
nachvollziehbare Wertermittlungen für Ihr Einfamilienhaus zum vorher
vereinbarten Festpreis. Hier zum Vergleich die Abrechnung nach HOAI Auch wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Betracht ziehen sollten Sie unbedingt fachmännischen Rat einholen! Wertermittlungen für Mehrfamileinhäuser (Ertragswert) schnell und günstig! Sie vereinbaren vorher mit uns einen Festpreis. Hier zum Vergleich die Abrechnung nach HOAI Die Wertermittlung erfolgt dabei unter Beachtung der Wertermittlungsrichtlinie und der -Wertermittlungsverordnung sowie der Definition des Verkehrswertes im §194 des Baugesetzbuches. Abhängig von der Art des Objektes erfolgt die konkrete Bewertung in der Regel anhand des Vergleichs von zwei Bewertungsverfahren. Aus diesem Vergleich der gewählten Verfahren wird für den Kunden ein belastbarer Verkehr- bzw. Marktwert abgeleitet. Referenzen |
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